Der Ehevertrag: Kein bisschen unromantisch!
VERÖFFENTLICHT AM Dienstag, 17 August 2021Wie jetzt? Noch vor der Hochzeit ans Ende denken? Trennung? Rosenkrieg? Ist das nicht schreckliche Schwarzmalerei?
Keinesfalls! Denn: Einen Ehevertrag zu schließen ist ein wunderbarer Anlass, offen und auf Augenhöhe über Wünsche, Erwartungen und Pläne in Bezug auf Finanzen zu sprechen. Das nährt das Vertrauen zwischen beiden Lebenspartnern und bildet eine gesunde Basis fürs Zusammenleben.
Der Ehevertrag ist also viel romantischer als sein Ruf. Er lässt sich übrigens jeder Zeit abschließend – egal, ob vor der Hochzeit oder irgendwann danach. Nur endlos Aufschieben solltest du das Thema bitte nicht. :) Und: Ein Ehevertrag lässt sich jederzeit ändern. Einmal abgeschlossen ist der Inhalt keineswegs in Stein gemeißelt.
Im vergangenen Jahr haben 373 300 Paare in Deutschland geheiratet – und 149 010 haben sich wieder scheiden lassen…. Im Durchschnitt dauert eine Ehe 14,8 Jahre bis zur Scheidung. Viele Scheidungen befassen sich überwiegend mit Themen wie Geld, die Zahlung von Unterhalt und Vermögens- und Versorgungsausgleich. Wir alle kennen die eine oder andere Geschichte, in der das ganze sehr hässlich und schmerzhaft endete.
Klassisches Ehemodell
Ohne Ehevertrag gilt beim Thema Hochzeit, Ehe und Scheidung, was im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht. Ausgangspunkt ist dabei ein eher klassisches Ehemodell: Ein Partner verdient den Lebensunterhalt, der andere kümmert sich um Kinder und Haushalt. Wer darum aus diesem Grund beruflich kürzer tritt, soll beim Scheitern der Ehe nicht ohne Versorgung dastehen.
Lässt sich das Paar scheiden, kommt es daher laut BGB zum sogenannten Zugewinnausgleich (ZGA): Jeder Partner behält, was er mit in die Ehe gebracht hat. Was während der Ehe hinzugekommen ist, wird aufgeteilt. Darüber hinaus werden die jeweils von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche geteilt – das nennt man Versorgungsausgleich.
Derjenige Partner, der mehr Geld hat, muss dem anderen außerdem Unterhalt zahlen. Wieviel das ist, hängt dabei (vereinfacht gesagt) vom Lebensstandard während der Ehe und den finanziellen Mitteln des besserverdienenden Ehepartners nach der Scheidung ab. Die Idee des Gesetzgebers dahinter: Keiner der beiden Ex-Partner soll in den ersten Jahren nach der Scheidung einen deutlich schlechteren Lebensstandard haben als vorher. Das gilt allerdings „nur“ für eine bestimmte Übergangszeit.
Nicht mehr ganz so klassisch
Planen du und dein Partner ein weniger klassisches Lebens- und ggf. auch Familienmodell, ist es sinnvoll, diesen Rahmen in einem Ehevertrag festzulegen. Beste Beispiele: Ihr beide arbeitet viel und wollt keine Kinder. Oder ihr habt von vornherein sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse. Oder einer von euch ist Unternehmer. In diesen (und vielen anderen) Fällen könnt ihr beispielsweise die folgenden Punkte in einem Ehevertrag regeln:
- Strikte Gütertrennung: Das Vermögen der Partner bleibt dann während und nach der Ehe getrennt. Ein Ausgleich muss also im Fall der Scheidung gar nicht erst stattfinden.
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Grundsätzlich bleibt es bei dem Zugewinnausgleich. Größeres Vermögen wie ein Betrieb oder Immobilien bleiben dabei aber außen vor. Good to know: Erbt einer der beiden Partner oder bekommt während der Ehe ein großes (Geld-)Geschenk, lassen das auch die BGB-Regeln aus den Ausgleichsberechnung raus.
- Ihr könnt den Zugewinn vertraglich begrenzen oder eine andere Aufteilungsquote statt 50-50 festlegen.
- Versorgungsausgleich: Laut Gesetz müssen du und dein Ehepartner im Fall einer Scheidung diejenigen Rentenanwartschaften, die ihr während der Ehe erworbenen habt, dem jeweils anderen zur Hälfte abgeben. Im Klartext: gesetzliche Rente, Betriebs-, Riester- und private Renten werden halbiert. Euer Ehevertrag kann das anders regeln. Ihr könnt den vorgesehen Ausgleich anders aufteilen oder ganz ausschließen.
- Ehegattenunterhalt: Euer Ehevertrag kann die gesetzlich definierten Regeln zum Unterhalt, den ein Ehepartner dem anderen zahlen muss, ändern. So könnt beispielsweise die Höhe und die zeitliche Dauer der Zahlung festlegen. Super wichtig zu wissen. Trennungsunterhalt (das ist der Unterhalt, der während des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres gezahlt werden muss) und jeder Unterhalt für gemeinsame Kinder dürft ihr im Ehevertrag nicht ausschließen!
Euren Ehevertrag müsst ihr von einem Notar beglaubigen lassen. Er kann euch im Vorfeld auch inhaltlich beraten und eure individuellen Wünsche in Ruhe auf Risiken und Vorteile abklopfen. Dafür wiederum müsst ihr den Notar bezahlen. Die Höhe der Notargebühren ist von der Höhe eures Vermögens abhängig. Drei Beispiele: Habt ihr gemeinsam ein Vermögen von 40 000 Euro, kosten die Notargebühren 400 Euro. Verfügt ihr über 80 000 Euro, sind es 530 Euro, bei 125 000 Euro etwa 750 Euro.
Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
- Seid ihr beide finanziell selbstständig und wird keiner von euch beiden voraussichtlich karrieretechnisch kürzertreten, seid ihr im Fall einer Scheidung nicht auf gegenseitigen Ausgleich angewiesen. Folglich könnt ihr in einem Ehevertrag die strikte Gütertrennung festlegen und gesetzlich vorgesehen Unterhaltsansprüche abräumen.
- Ist einer von euch (oder beide) Unternehmer, könnt ihr im Ehevertrag festlegen, dass die Firma im Fall einer Scheidung außen vor bleibt.
- Haben du und dein Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten oder lebt ihr beide als Deutsche im Ausland, kann euer Ehevertrag definieren, welches Landesrecht im Scheidungsfall gelten soll.
Brauch ich denn wirklich immer einen Ehevertrag? Nicht unbedingt! Vor allem, wenn dein Partner bereits hoch verschuldet ist, würden wir davon abraten. Ein Anwalt oder Ratgeberseiten für Ehe und Scheidung können dir hier Auskunft geben.
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