Tag 6: Erbschaftsregeln in Deutschland
Im deutschen Erbrecht gilt die sogenannte Universalsukzession. Das heißt, die Erb*innen erben das Vermögen der verstorbenen Person sowie deren Schulden. Die Erbschaftsregeln in Deutschland sind nicht so streng wie in einigen anderen europäischen Ländern. Allgemein gilt: Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Grundsätzlich ist es vom Verwandtschaftsgrad abhängig, wer etwas erbt; Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen erben bevorzugt. Aus der gesetzlichen Erbfolge geht auch hervor, wie hoch der Pflichtteil ist. Normalerweise ist dies eine recht unkomplizierte Angelegenheit.
Testament: Wer soll mein Geld erben?
In ihrem Testament kann eine Person nahe Verwandte, die natürliche Erb*innen sind, vom Erbe ausschließen. Anders herum können gesetzliche Erb*innen, die ausgeschlossen wurden, auch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil erheben. Gibt es kein Testament, gilt deutsches Recht.
Der Verwandtschaftsgrad wirkt sich auch auf Steuerfreibeträge für die Erbschaft aus. Ist die Person, die das Geld erbt, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*in, beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Erben Kinder oder Enkel, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro.
Übrigens haben Adoptivkinder die gleichen Erbrechte wie leibliche Kinder. Besteht eine Familie also aus einer Mischung von leiblichen und adoptierten Kindern, haben auch die Adoptivkinder Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Adoptierte Kinder sind den leiblichen Kindern ihrer Eltern rechtlich gleichgestellt.
Für die Details zum Erbrecht und bei entsprechenden Steuerfragen wende dich bitte an eine*n gute* Fachanwält*in.